Steuertipp Längere Abgabefrist für die Steuererklärung 2020

Statt Ende Juli muss die Steuererklärung 2020 in diesem Jahr erst Ende Oktober beim Finanzamt ankommen. Wer einen Steuerberater damit beauftragt, hat sogar bis Ende Mai 2022 Zeit. Warum es sich trotzdem lohnt, die Steuererklärung nicht auf die lange Bank zu schieben.

Steuererklärung 2020
Für die Steuererklärung 2020 haben Steuerzahler mehr Zeit. - © Stockfotos-MG - stock.adobe.com

Betriebe, Steuerberater und Finanzämter haben mit der Beantragung von Corona-Hilfen und anderen damit anstehenden Formalien sehr viel zu tun. Damit nicht auch die Steuererklärung noch stresst, wurden die Abgabefristen für die Steuererklärungen 2020 verlängert. "Das verschafft vielen Bürgern Luft, die sich bereits den 31. Juli als Stichtag für die Steuererklärung gemerkt hatten", sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

Diese Fristverlängerungen gelten für die Steuererklärung 2020

Wie auch schon für die Steuererklärungen 2019 wurden die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen 2020 sowohl für diejenigen verlängert, die die Steuererklärungen selbst erledigen, als auch für diejenigen, die einen Steuerberater damit beauftragen. Konkret bedeutet das, dass...

  • … für diejenigen, die die Steuererklärung selbst machen, die Abgabefrist statt am 31. Juli 2021 am 31. Oktober 2021 endet.
  • … für diejenigen, die einen Steuerberater beauftragen, die Abgabefrist statt am 28. Februar 2022 am 31. Mai 2022 endet.

Auch Strafzinsen auf Steuernachzahlungen für 2020 sollen später anfallen bzw. soll die Frist verlängert werden.

Abgabetermin für Steuererklärung 2020 nicht verpassen

Dennoch gilt: "Aufgeschoben ist nicht aufgehoben", sagt Isabel Klocke. Für viele Steuerzahler besteht weiterhin die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben - eben nur etwas später. Deshalb sollte man sich am besten den neuen Termin notieren, um die Abgabe nicht zu verpassen. Es ist zu erwarten, dass die Finanzämter Verlängerungen der Frist über den Herbst hinaus nur selten gewähren werden.

Die Pflicht eine Einkommensteuererklärung abzugeben trifft Selbstständige, Gewerbetreibende, oft auch Arbeitnehmer und zunehmend auch Rentner. Besonders ins Gewicht fällt, dass viele Bürger im Jahr 2020 Kurzarbeitergeld bezogen haben, arbeitslos geworden sind oder Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten haben und deshalb eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen.

Zwar sind solche Lohnersatzleistungen steuerfrei, sie unterliegen aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das heißt, sie erhöhen den Steuersatz für das übrige Einkommen, den das Finanzamt errechnet. Dadurch kann es zu Steuernachforderungen kommen. "Welche konkreten Auswirkungen sich im Einzelfall ergeben, hängt aber von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Steuerklasse oder wie lange Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld bezogen wurde", erklärt Klocke.

Frühe Abgabe der Steuererklärung lohnt sich

Die Steuererklärungen werden beim Finanzamt in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Es wird also nicht danach sortiert, ob es eine Steuererstattung oder eine Nachzahlung gibt. Wer schnell an seine Erstattung kommen möchte, sollte zeitnah seine Erklärung abgeben. jtw/mh mit Inhalten der dpa

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