Tarifrunde 2021 Tarifverhandlungen im Baugewerbe: Diese Einigung wurde erzielt

Keine Streiks: Der ausgehandelte Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe ist in trockenen Tüchern, sowohl die Gewerkschaft als auch die Arbeitgeber haben dem Vorschlag zugestimmt. Diese Verbesserungen sieht die Einigung für die Angestellten vor.

Bei den Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe vereinbarten die Tarifparteien Lohnerhöhungen, eine Ost-West-Angleichung sowie Wegestreckenentschädigungen. - © Wolfilser - stock.adobe.com

Von einer "der schwierigsten Tarifverhandlungen seit Jahren" sprachen die Arbeitgeber im Vorfeld. Nach fünf erfolglosen Verhandlungsrunden und einer 27-stündigen Schlichtung ohne Ergebnis, drohten die Arbeitnehmer mit bundesweiten Streiks. Diese konnten erst in der zweiten Schlichtungsrunde abgewendet werden. Nach weiteren zweitägigen Verhandlungen einigten sich die Tarifparteien auf einen Vorschlag, dem inzwischen auch die Gremien beider Verhandlungsseiten zugestimmt haben. Der vorige Tarifvertrag war bereits am 30. Juni ausgelaufen.

Einigung auf mehr Geld und lange Laufzeit

Der Kompromiss sieht für die rund 890.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe mehr Geld vor. So werden zum 1. November 2021 die Einkommen im Westen um zwei Prozent, im Osten um drei Prozent angehoben. Weitere Lohnsteigerungen gibt es ab April 2022 (West: 2,2 Prozent; Ost: 2,8 Prozent) sowie ab April 2023 (West: zwei Prozent; Ost: 2,7 Prozent).

Darüber hinaus einigten sich die Verhandlungspartner auf Einmalzahlungen in Höhe von 400 Euro im Juni 2022 und 450 Euro im Juni 2023, jeweils für Beschäftige im Westen. Für die Monate Juli bis Oktober 2021 erhalten Arbeitnehmer im Westen eine Corona-Prämie in Höhe von 500 Euro, für die Beschäftigten im Osten sind 220 Euro vorgesehen. Eine stufenweise Erhöhung der Ausbildungsvergütungen vereinbarten die Tarifparteien ebenfalls. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 33 Monaten und endet am 31. März 2024.

Im Jahr 2026 soll dann eine 100-prozentige Angleichung der West- und Ost-Einkommen sowie der Ausbildungsvergütungen erreicht werden. Per Haustarifvertrag könne jeder Betrieb im Tarifgebiet Ost jedoch schon früher einen Ost-West-Angleich für seine Beschäftigten festlegen.

Übersicht: Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe 2021

 WestOst
Lohnerhöhung zum 1. November 2021zwei Prozentdrei Prozent
Corona-Prämie, fällig mit Januar-Lohn/-Gehalt 2022500 Euro 220 Euro
Lohnerhöhung zum 1. April 20222,2 Prozent2,8 Prozent
Einmalzahlung, fällig mit Mai-Lohn/-Gehalt 2022400 Euro
Lohnerhöhung zum 1. April 2023zwei Prozent 2,7 Prozent
Einmalzahlung, fällig mit Mai-Lohn/-Gehalt 2023450 Euro

Tarifverhandlungen im Baugewerbe: Einigung auch bei Wegezeitenentschädigung

Im Mai ging die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) mit der Forderung nach 5,3 Prozent mehr Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütung in die Tarifverhandlungen. Zudem forderte die Gewerkschaft einen Ost-West-Angleich und den Ausbau der Wegezeitentschädigung.

Update: Wegezeitentschädigung am Bau seit 1. Januar 2023

Seit 1. Januar 2023 erhalten Beschäftigte im Bauhauptgewerbe eine Wegezeitentschädigung. Sie gelten für gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte und Poliere sowie Auszubildende, die auf wechselnden Baustellen tätig sind (bei Auszubildenden sind jedoch darüber hinaus weitere tarifliche Besonderheiten zu beachten). Das geht auf den Tarifvertrag zwischen dem Zentralverband Deutschen Baugewerbes, der IG Bau und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie von Oktober 2021 zurück (§ 5 Nr. 7 BRTV). Daneben bleibt der Bauzuschlag in seiner herkömmlichen Form bestehen.Für Fahrten zur Baustelle mit dem eigenen Auto kann zusätzlich Kilometergeld fällig werden. Es können auch die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel erstattet werden.

Baustellen mit täglicher Heimfahrt

Entfernung zwischen Betrieb und BaustelleWegezeitentschädigung 2023Wegezeitentschädigung 2024
bis 50 km6 Euro7 Euro
mehr als 50 bis 75 km7 Euro8 Euro
mehr als 75 km8 Euro9 Euro
Quelle: Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V.

Voraussetzungen für die Wegezeitentschädigung sind:

  • Es handelt sich um eine Arbeitsstelle mit täglicher Heimfahrt.
  • Es handelt sich um eine auswärtige Tätigkeitsstätte. Das bedeutet, der Arbeitnehmer ist auf wechselnden Baustellen im Einsatz.
  • Die Wegezeit ist keine tarifliche Arbeitszeit und nicht tariflich vergütet.
  • Der Arbeitnehmer ist berufsbedingt mehr als acht Stunden von seiner Wohnung abwesend.

Baustellen ohne tägliche Heimfahrt

Entfernung zwischen Betrieb und BaustelleWegezeitentschädigung 2023
mehr als 75 bis 200 km9 Euro
mehr als 200 bis 300 km18 Euro
mehr als 300 bis 400 km27 Euro
mehr als 400 km39 Euro
Quelle: Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V.

Voraussetzungen für die Wegezeitentschädigung sind:

  • Es handelt sich um eine Arbeitsstelle ohne tägliche Heimfahrt.
  • Es handelt sich um eine auswärtige Tätigkeitsstätte. Das bedeutet, der Arbeitnehmer ist auf wechselnden Baustellen im Einsatz.
  • Die Wegezeit ist keine tarifliche Arbeitszeit und nicht tariflich vergütet.

Voraussetzungen für einen erhöhten Verpflegungszuschuss sind:

  • Es handelt sich um eine Arbeitsstelle ohne tägliche Heimfahrt.
  • Es handelt sich um eine auswärtige Tätigkeitsstätte. Das bedeutet, der Arbeitnehmer ist auf wechselnden Baustellen im Einsatz.
  • Die Wegezeit ist keine tarifliche Arbeitszeit und nicht tariflich vergütet.
  • Der Arbeitnehmer übernachtet in einer Unterkunft außerhalb der Baustelle.

Der Anspruch Wegezeitentschädigung bei Baustellen ohne täglich Heimfahrt besteht nur für tatsächlich zurückgelegte Wegstrecken und ist auf zwei Wegezeitentschädigungen pro Kalenderwoche (Hin- und Rückfahrt) begrenzt sowie vom Arbeitgeber angeordnete An- und Abreisen. Alle vier Wochen hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine bezahle Freistellung für Wochenendheimfahrten bei mehr als 500 km entfernten Baustellen.

Der Verpflegungsmehraufwand beträgt unverändert 24 Euro je Arbeitstag (§ 7 Nr. 4.2 BRTV) und erhöht sich um 4 Euro je Arbeitstag, wenn die Übernachtung nicht in einer Baustellenunterkunft erfolgt (§ 7 Nr. 4.2 BRTV).

Quelle: Bauindustrie/Das Deutsche Baugewerbe

IG Bau zum Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe: "Mit diesem Kompromiss können wir leben"

Der IG-Bau-Vorsitzende Robert Feiger sagte: "Unsere Vorstellungen für eine gerechtere Entlohnung der Beschäftigten lagen durchaus höher, aber mit diesem Kompromiss können wir leben." Nun sei der Weg frei für die immensen Aufgaben, die anstünden: Rund 400.000 Wohnungen müssten pro Jahr in Deutschland entstehen, die Auftragsbücher der Bauunternehmen seien voll.

Der Verhandlungsführer der Arbeitgeber Uwe Nostitz, sagte: "Wir hatten langwierige und schwierige Verhandlungen mit einer komplizierten und zum Teil auch neuen Materie." Bauindustrie-Vizepräsidentin Jutta Beeke ergänzte: "Es ist uns gelungen, ein umfangreiches Paket zu verhandeln und zu einem Ergebnis zu bringen, welches mit einer langen Laufzeit für Planungssicherheit in den Unternehmen sorgen kann."

Mit Inhalten von dpa/dan