Elektromobilität Private Ladestationen: Bund weitet Wallbox-Förderung aus

Der Einbau privater Ladestationen für E-Autos wird mit 900 Euro pro Ladepunkt gefördert. Jetzt stellt der Verkehrsminister weitere 100 Millionen zur Verfügung.

Wallbox zum Laden von Elektroautos an einer Hauswand. - © Foto-Ruhrgebiet - stock.adobe.com

Von Karin Birk

Die Bundesregierung will die Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge angesichts der hohen Nachfrage weiter ausbauen. "Wir stocken den Topf jetzt noch einmal um weitere 100 Millionen Euro zusätzlich auf", sagte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) mit Blick auf die Unterstützung privater Ladestationen für E-Autos an Wohngebäuden. Insgesamt fördere der Bund nun mit einer halben Milliarde Euro die Ladeinfrastruktur zu Hause. "Wir wollen mehr Klimaschutz, mehr saubere E-Autos auf unseren Straßen und mehr Nutzung von Ökostrom", fügte er hinzu und verwies auf die enorme Nachfrage nach dem 900-Euro-Zuschuss seit Beginn des Programmes im Herbst vergangenen Jahres.

Gesamtkosten müssen mindestens 900 Euro ausmachen

Wie das Bundesverkehrsministerium weiter mitteilte, sind bisher rund 385.000 Anträge für rund 470.000 Ladepunkte eingegangen. Zunächst ging das Programm mit 200 Millionen Euro an den Start und wurde dann sukzessive weiter erhöht. Der Zuschuss beträgt wie bisher pauschal 900 Euro pro Ladepunkt. Dabei kann eine Ladestation oder auch Wallbox genannt aus mehren Ladepunkten bestehen. Doch Vorsicht: Um tatsächlich in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen die Gesamtkosten des Vorhabens in jedem Fall 900 Euro ausmachen. Ansonsten "wird keine Förderung gewährt", heißt es im Ministerium.

Förderung gilt für private Ladestationen

Dabei gilt die Förderung für Ladestationen "im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden". Die Anträge können demnach von Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträgern über das Zuschussportal der staatseigenen Förderbank KfW gestellt werden. Die KfW hat auch seit längerem eine Liste der förderfähigen Ladestationen veröffentlicht. Der Antrag für einen solchen Zuschuss muss allerdings vor Beginn des Vorhabens – und auch bevor die Station verbindlich bestellt wurde – gestellt werden.

Vorhaben erst nach bewilligtem Antrag beginnen

Für die Ermittlung der Gesamtkosten können den Angaben des Ministeriums zufolge Ausgaben für die Ladestation, für ein Energiemanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen, für einen elektrischer Anschluss sowie für die notwendigen Elektroinstallationsarbeiten berücksichtigt werden. Gefördert wird eine Ladestation aber nur, wenn sie über eine Ladeleistung von elf Kilowatt verfügt, der Strom aus erneuerbaren Energien kommt und die Ladestation mit Blick auf die Netzbelastung steuerbar ist. Hat die KfW den Antrag bestätigt hat, kann mit dem Vorhaben begonnen werden. Dabei sind die Einbaumaßnahmen von Fachunternehmen vorzunehmen. Ist der Einbau erledigt, müssen alle Rechnungen über die förderfähigen Leistungen bei der KfW eingereicht werden. Erst dann wird der Zuschuss überwiesen.