Kolumne Der Erfolg der Ausbildung hängt vom Ausbildungsbetrieb ab

Ob die Auszubildenden erfolgreich lernen, bestimmen alleine die Ausbilderinnen und Ausbilder. Sie alleine haben es in der Hand, die Ausbildung im geeigneten Lernort so zu gestalten, dass der Lerneffekt groß ist.

Handwerker zeichnet Skizze
Die Strukturen im Handwerksbetrieb tragen maßgeblich dazu bei, dass ein Lehrling seine Ausbildung erfolgreich absolvieren kann. - © Drobot Dean - stock.adobe.com

Ich werde im Bekanntenkreis immer wieder angesprochen, wenn in einem Betrieb erstmals ausgebildet werden soll. Ich erkläre dann immer wieder gerne, dass die wichtigste Voraussetzung der nach der Art und Einrichtung geeignete Lernort ist. 

Mit der Eintragung in die Lehrlingsrolle bestätigt die Handwerkskammer die Eignung des Betriebes, als Lernort für den gewählten Beruf. Die Eignung wurde zuvor durch Fachleute aus der Ausbildungsberatung festgestellt. Im Verlauf der Ausbildung müssen die Ausbildenden der Handwerkskammer unaufgefordert alle Änderungen mitteilen, die dazu führen könnten, dass das Erreichen des Ausbildungsziels oder die Durchführung des Ausbildungsgangs beeinträchtigt wird. Werden bei der Überwachung Mängel der Eignung festgestellt, so hat die Ausbildungsberatung der Kammer, falls der Mangel zu beheben und eine Gefährdung der Auszubildenden nicht zu erwarten ist, die Ausbildenden aufzufordern, innerhalb einer von ihr gesetzten Frist den Mangel zu beseitigen.                                                                           

Wenn in einem Ausbildungsbetrieb nicht alle im Ausbildungsrahmenplan genannten Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten vermittelbar sind, kann das durch eine Ausbildungsmaßnahme außerhalb der Ausbildungsstätte ausgeglichen werden. Diese Teile der Berufsausbildung werden im Berufsausbildungsvertrag vereinbart. In der Ausbildungsstätte muss die gültige Ausbildungsordnung vorliegen. 

Dokumentation im Ausbildungsbetrieb

Im Ausbildungsbetrieb wird eine Übersicht geführt, aus der erkennbar ist, dass die Ausbildung systematisch verläuft. Sie soll Angaben über die Ausbildungsplätze, ihre Ausstattung, die Ausbildungsabschnitte, die zu vermittelnden Ausbildungsinhalte, ferner über die zugeordneten Ausbildungszeiten und gegebenenfalls über die Schulungsplätze sowie die Schulungsmaßnahmen enthalten. 

Die Art und der Umfang der Produktion, des Sortiments oder der Dienstleistungen sowie die Produktions- oder Arbeitsverfahren müssen gewährleisten, dass die Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten entsprechend der Ausbildungsordnung vermittelt werden können. 

Die Ausbildungsstätte muss über eine ausreichende Einrichtung und Ausstattung verfügen. Insbesondere müssen die zur Vermittlung der in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erforderlichen Einrichtungen vorhanden sein. Dazu gehören insbesondere die Grundausstattungen an Maschinen, Werkzeugen, Apparaten und Geräten, Pflege- und Wartungseinrichtungen, bürotechnischen Einrichtungen, Büroorganisationsmittel und Bürohilfsmittel, Wartungseinrichtungen, sowie andere notwendige Ausbildungsmittel, wie Lernhilfen oder Übungsaufgaben. 

Ein bis zwei Fachkräfte pro Lehrling nötig

Es muss ein angemessenes Verhältnis zwischen der Zahl der Auszubildenden und der Fachkräfte bestehen. Das wird bei Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages in die Lehrlingsrolle ermittelt. Als Richtwerte gelten, eine bis zwei Fachkräfte zu einem Lehrling, drei bis fünf Fachkräfte zu zwei Auszubildenden, sechs bis acht Fachkräfte zu drei Auszubildenden und je weitere drei Fachkräfte zu einem weiteren Lehrling.  

Als Fachkräfte gelten die Ausbildenden, das Ausbildungspersonal und alle Personen die eine Ausbildung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung abgeschlossen haben oder mindestens das Zweifache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem ausgebildet werden soll. 
 

Diese Vorgaben beziehen sich nicht auf einzelne Ausbildungsmaßnahmen, sondern auf den gesamten Ausbildungsgang. Das Verhältnis kann überschritten werden, wenn dadurch die Ausbildung nicht gefährdet wird. Bei den gefahrenanfälligen Tätigkeiten ist die Zahl der Auszubildenden entsprechend geringer anzusetzen. Die Art des Ausbildungsberufes oder die Gestaltung der Ausbildung können eine höhere Zahl der Auszubildenden rechtfertigen. 

17 Prozent der Erwerbstätigen beschäftigen sich mit der Ausbildung

In einem Forschungsprojekt hatte das Bundesinstitut für Berufsbildung ermittelt, dass sich von den Erwerbstätigen in Deutschland, etwa 5,8 Millionen, zu unterschiedlichen Zeitanteilen, mit der Ausbildung von Lehrlingen befassen, das sind etwa 17 Prozent aller Beschäftigten. Alle die neben der Ausbildung noch weitere betriebliche Funktionen ausüben, sollen durchschnittlich nicht mehr als drei Auszubildende ausbilden. Generell müssen die Ausbildenden, für das benannte Ausbildungspersonal und die ausbildenden Fachkräfte, die nötigen Voraussetzungen schaffen, damit diese ihre Ausbildungsaufgabe wahrnehmen können. Es muss sichergestellt sein, dass ein angemessener Teil der Arbeitszeit für die Ausbildung zur Verfügung steht. 

Eine Voraussetzung für die Eignung der Ausbildungsstätte ist auch, dass die Auszubildenden gegen die Gefährdung von Leben, Gesundheit und sittlicher Haltung ausreichend geschützt sind.

Ihr Ausbildungsberater Peter Braune

Peter Braune hat Farbenlithograph gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.