Überblick Corona und Urlaub: Das ist in den Bundesländern möglich

Wandern in den Alpen, sonnenbaden an der Nordsee oder doch ein Städte-Trip? Die Sommerferien stehen vor der Tür und in vielen Bundesländern werden die Corona-Regeln gelockert. Doch manche Einschränkungen bleiben.

In Mecklenburg-Vorpommern dürfen Tagesgäste die Ostsee wieder besuchen. - © Angelika Bentin - stock.adobe.com

Die Corona-Zahlen sinken, die Urlaubslust steigt. In den ersten Bundesländern beginnen am Montag die Sommerferien. Doch was ist angesichts bundesweit niedriger Inzidenzen überhaupt erlaubt? Und welche Einschränkungen gelten weiter? Ein Überblick über die Bundesländer.

Überblick: das gilt in den einzelnen Bundesländern

Baden Württemberg

Gasthäuser, Pensionen, Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze im Südwesten dürfen Gäste empfangen. Wenn diese weder vollständig geimpft noch genesen sind, müssen sie alle drei Tage einen negativen Schnelltest vorlegen. Die Gastronomie darf zwischen 6.00 und 21.00 Uhr öffnen. In Innenräumen sind pro Gast je 2,5 Quadratmeter Fläche erlaubt. Im Außenbereich gilt keine Personenbegrenzung. Der Abstand zwischen den Tischen sollte mindestens 1,5 Metern sein.

In der zweiten Öffnungsstufe gelten bei anhaltend niedrigeren Infektionszahlen weitere Lockerungen. So dürfen Beherbergungsbetriebe beispielsweise Saunen, Bäder und Wellnessbereiche für ihre Übernachtungsgäste öffnen. In allen Fällen müssen die Hygieneanforderungen erfüllt und die Kontaktdaten dokumentiert werden. Die Maskenpflicht besteht weiter.

Bayern

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer über fünf Tage hinweg stabilen Inzidenz unter 100 dürfen Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze, Berghütten und Jugendherbergen öffnen. Gäste müssen einen höchstens 24 Stunden alten negativen Corona-Test mitbringen. Bei einer Inzidenz über 50 müssen sich Besucher zudem während des Aufenthalts mindestens alle zwei Tage erneut testen lassen. Bei Inzidenzen unter 100 ebenfalls geöffnet sind etwa Seilbahnen und Schifffahrt, die Gastronomie bis 24.00 Uhr sowie Saunen, Bäder und Freizeitparks. Grundsätzlich gilt dort zudem: Bleibt die Inzidenz unter 50, entfällt für Gäste die Testpflicht. Derzeit sind fast alle bayerischen Landkreise unter 50.

Berlin

In der Hauptstadt sind seit dem 11. Juni wieder private Übernachtungen in Hotels und Pensionen möglich. Dabei müssen die Gäste alle drei Tage einen negativen Corona-Test vorlegen. Seit Freitag können sich Gäste mit negativem Testergebnis auch wieder in Innenräumen von Kneipen und Restaurants bedienen lassen. Die Außengastronomie ist schon länger geöffnet, hier gibt es keine Testpflicht mehr. Auch Kinos, Theater, Opern- und Konzerthäuser dürfen seit Freitag mit Testpflicht und Hygienekonzept wieder öffnen. Erste Museen und Gedenkstätten sind ebenfalls auf. Auch Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge gibt es wieder.

Brandenburg

In Diskotheken und Clubs gilt weiterhin grundsätzlich eine Testpflicht. Es darf nicht mehr als ein Gast pro zehn Quadratmeter eingelassen werden. In Gaststätten ist keine Testpflicht erforderlich für Gäste, die in den Außenbereichen bewirtet werden. Touristische Übernachtungen sind ohne Beschränkungen möglich. Für alle Beherbergungsstätten gilt: Gäste müssen vor Beginn der Beherbergung einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. In Brandenburg sind auch wieder sexuelle Dienstleistungen und Prostitutionsveranstaltungen erlaubt – aber mit Testpflicht. Auch müssen die Daten der Personen erfasst werden. Solange sexuelle Dienstleistungen nicht erbracht werden, besteht Maskenpflicht.

Bremen

Gastronomiebetriebe dürfen außen und innen bis 1.00 Uhr nachts öffnen, wenn ein Hygienekonzept vorliegt und Kontaktdaten der Gäste erhoben werden. Derzeit sind keine Tests nötig, weil die Infektionsrate in Bremen und Bremerhaven niedrig ist. Eine Testpflicht würde innen bei einer Inzidenz über 35 wieder greifen, außen bei über 50. Hotelübernachtungen zu touristischen Zwecken sind mit Hygienekonzept und aktuellem Negativ-Test gestattet. Genesene und Gäste mit vollem Impfschutz müssen keinen Test vorlegen.

Hamburg

Seit Anfang Juni können Touristen wieder in der Hansestadt übernachten. Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen privat reisende Gäste empfangen. Voraussetzung sind auch hier die Einhaltung strenger Hygiene-Auflagen und die Vorlage eines negativen Corona-Tests. Seit Freitag ist auch wieder eine 100-prozentige Belegung möglich. Verboten ist weiterhin privaten Wohnraum an Touristen zu vermieten. Außengastronomie ist erlaubt, drinnen dürfen Gäste nur mit negativem Test sitzen. Unter den üblichen Hygieneauflagen sind auch Hafen- und Stadtrundfahrten zulässig, in offenen Fahrzeugen auch ohne Maske.

Hessen

Derzeit gilt in allen hessischen Kreisen und kreisfreien Städten Stufe 2 der Lockerungen, denn überall liegt die Inzidenz seit mindestens 14 Tagen unter 100 oder fünf Tage unter 50. Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen und Campingplätze sind unter Auflagen geöffnet, Betriebe mit Gemeinschaftseinrichtungen dürfen zu maximal 75 Prozent ausgelastet sein. Ein Corona-Schnelltest der Gäste bei der Anreise ist vorgeschrieben, anschließend muss zweimal pro Woche getestet werden. Für die Innengastronomie muss ein tagesaktueller, negativer Test vorgelegt werden, für Außenplätze gilt eine Testempfehlung. Auch von Freizeitparks können Innenbereiche mit Testempfehlung wieder öffnen. Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz regional wieder über 100 steigen, gelten schärfere Regeln: Dann dürfte nur die Außengastronomie mit Testpflicht öffnen. Beherbergungsbetriebe dürften zu maximal 60 Prozent ausgelastet sein.

Mecklenburg-Vorpommern

Das Urlaubsland im Nordosten hat seine Hotels, Pensionen und Campingplätze seit Anfang Juni auch wieder für Gäste aus anderen Bundesländern geöffnet. Sie müssen bei Anreise allerdings einen negativen Corona-Test vorlegen, vollständig geimpft oder von der Krankheit genesen sein. Die lange Zeit verwaisten Ostsee-Strände füllen sich zusehends. Seit dem 11. Juni dürfen auch Tagesgäste wieder anreisen. Gaststätten im Land sind seit Ende Mai geöffnet. Wer drinnen Platz nehmen will, benötigt aber noch einen negativen Corona-Test. Zoos und Museen sind geöffnet, die Theater und die Klassik-Festspiele in Mecklenburg-Vorpommern sind in die Sommersaison gestartet – mit Zuschauerlimits sowie Test- und Maskenpflicht für Besucher.

Niedersachsen

Touristische Übernachtungen sind möglich, wo in Kreisen und kreisfreien Städten die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 liegt. Hotels und andere Quartiere können bei einer Inzidenz unter 50 bis zu 80 Prozent belegt werden, bei einer Inzidenz unter 35 entfällt die Begrenzung. Kommen dürfen Gäste aus ganz Deutschland – mit negativem Test oder dem Nachweis einer Genesung oder vollständigen Impfung.

Nordrhein-Westfalen

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 – und damit fast überall in NRW – dürfen Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung für Übernachtungen und das komplette gastronomische Angebot öffnen. Gäste müssen geimpft oder genesen sein oder bei der Anreise einen Test vorlegen. Das gilt auch für Ferienwohnungen und Campingplätze. Die Gastronomie darf man in fast ganz NRW inzwischen innen und außen ohne Test besuchen.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz treten zusätzlich zu den bereits gelockerten Bestimmungen für die Hotellerie und Gastronomie zwei weitere Stufen am 18. Juni und 2. Juli in Kraft. Von 18. Juni an dürfen bei einer Inzidenz von unter 50 Sport- und Kulturveranstaltungen innen von bis zu 250, außen von bis zu 500 Menschen mit Negativtest besucht werden. Indoor-Freizeiteinrichtungen dürfen mit Test und Personenbeschränkung wieder öffnen. Auch Hallen- und Spaßbäder sowie Thermen werden wieder ihren Betrieb aufnehmen. Campingplätze und deren Gemeinschaftseinrichtungen sind wieder für alle nutzbar, Jugendfreizeiten mit Übernachtung können wieder stattfinden. Vom 2. Juli an sind zudem Fachmessen, Spezial- und Flohmärkte mit Auflagen wieder möglich. Bus- und Schiffsreisen werden mit Maske, Test und maximal halber Belegung wieder erlaubt.

Saarland

Seit dem 11. Juni dürfen draußen im Café oder Restaurant Gäste wieder ohne Testpflicht Platz nehmen. Die Pflicht zum vorherigen Corona-Test gibt es seitdem auch nicht mehr bei privaten Treffen im Freien und auch bei körpernahen Dienstleistungen wie beim Friseur oder der Kosmetikerin. Privat darf man sich wieder mit bis zu zehn Personen treffen. Der Alkoholausschank ist bis 1.00 Uhr erlaubt.

Außerdem sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Menschen unter freiem Himmel wieder erlaubt, in geschlossenen Räumen dürfen bis zu 100 Personen zusammenkommen. Dafür muss man aber negativ getestet, vollständig geimpft oder von Corona genesen sein. Hallenbäder, Thermen und Saunen sind unter Auflagen wieder geöffnet, an Uni und Hochschulen kann es wieder Präsenzveranstaltungen geben.

Sachsen

Die seit Montag geltende Corona-Schutzverordnung sieht stufenweise Lockerungen bei niedrigen Infektionszahlen vor. Zuletzt lag die Inzidenz in Sachsen bei acht. Den neuen Regeln zufolge fallen bei einem Wert unter 35 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen Testpflicht und Kontakterfassung für Restaurant- und Freibadbesuch weg. Zudem dürfen etwa auch Diskotheken und Clubs öffnen. Bei einer Inzidenz von unter 50 ist die Öffnung unter anderem von Hallenbädern, Kurbädern, Spaßbädern und Wellnesszentren möglich. Bei einer Inzidenz unter 100 sind touristische Übernachtungsangebote zulässig. Bei allen Aktivitäten sind neben einem Hygienekonzept immer Kontakterfassungen und tagesaktuelle Testungen – bei Übernachtungen zu Beginn – nötig.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt dürfen Hotels, Pensionen und andere Behergungsbetriebe wieder öffnen. Anwesenheitsnachweise sind notwendig. Übernachtungsgäste müssen einen aktuellen Test vorweisen, wenn sie anreisen und danach alle 48 Stunden. Bei autarkem Tourismus wie auf Campingplätzen oder in Ferienhäusern und -wohnungen gilt die Testpflicht nur einmalig bei der Ankunft. Bei einer stabilen Inzidenz (fünf Tage am Stück) von unter 35 je 100 000 Einwohner sind Reisebustouren, Stadtrundfahrten und vergleichbare touristische Angebote wieder möglich. Besuche der Außengastronomie sind wieder ohne Test erlaubt. Drinnen gilt die Testpflicht weiter – außer für Geimpfte und Genesene. Die Sperrstunde in der Gastro entfällt.

Mit der neuen Landesverordnung, die in den kommenden Tagen in Kraft treten soll, fällt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im ÖPNV, es reicht dann ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz wie etwa eine OP-Maske. Zudem können zu privaten Feiern im Familien- und Freundeskreis 59 Personen zusammenkommen, ohne dass sie getestet sein müssen. Es fällt auch die Kontaktbeschränkung, nach der sich bislang maximal zehn Personen treffen dürfen. Stattdessen gilt eine Empfehlung, größere Ansammlungen möglichst zu vermeiden und sich mit einem konstanten Personenkreis und vor allem im Freien zu treffen.

Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein steht Touristen aus ganz Deutschland offen. Übernachtungsgäste müssen einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test mitbringen und diesen alle drei Tage erneuern. Außengastronomie ist im Norden bereits seit längerem erlaubt, mittlerweile auch die Innengastronomie. Dort müssen Gäste einen negativen Corona-Test vorlegen, ausgenommen sind Übernachtungsgäste in ihrem jeweiligen Hotel.

Thüringen

Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen ab einer stabilen Inzidenz von unter 100 gebucht werden. Reisebusveranstaltungen sind dann für tagestouristische Angebote erlaubt, bei einer Inzidenz unter 50 auch mehrtägige Reisen, ab einer Inzidenz von unter 35 entfällt zudem die Testpflicht, die Verpflichtung zum Tragen einer Maske bleibt aber bestehen. Hotels und Pensionen dürfen Gäste beherbergen – bei einer Inzidenz von unter 35, die inzwischen in fast allen Landkreisen erreicht ist. Es entfallen zudem die Testpflicht und die Auslastungsgrenze von 60 Prozent. Eine Kontaktnachverfolgung muss allerdings weiterhin möglich sein. In der Gastronomie gibt es bei Inzidenzen von unter 35 auch in Innenräumen keine Testpflicht mehr für die Gäste. dpa