Urteil Baustelle: Schmerzensgeld für gestürzten Radfahrer

Stürzt ein Radfahrer an einer provisorisch freigegebenen Baustelle, kann ihm Schmerzensgeld zustehen. Insbesondere dann, wenn der Asphalt plötzlich aufhört und er auf lockerem Material eine Kurve fahren muss. Die Richter verwiesen auf die Verkehrssicherungspflicht eines Bauunternehmers bei Straßenbauarbeiten.

Bauunternehmer müssen berücksichtigen, dass Radfahrer an einer provisorischen Baustelle ins Rutschen kommen könnten. - © andrey gonchar - stock.adobe.com

Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied im Streit zwischen einem Bauunternehmer und einer Radfahrerin zugunsten der gestürzten und verletzten Verkehrsteilnehmerin.

Im vorliegenden Fall wurde eine Straße aufgefräst. In provisorischem Zustand war sie dann für den Verkehr freigegeben worden. Das sei aber nur erlaubt, so das Gericht, wenn der Verkehr nicht gefährdet werde. Sei in einem provisorischen Zustand mit Gefahren für Verkehrsteilnehmer zu rechnen, müsse die Straße da, wo eine Gefahr lauere, gesperrt bleiben. Und zwar so lange bis sie wieder asphaltiert sei (OLG Karlsruhe, Az. 9 U 59/19).

Insbesondere, wenn rund um eine Baustelle mit Radfahrern zu rechnen sei, müsse der Bauunternehmer berücksichtigen, dass Radfahrer ins Rutschen kommen könnten. Dies sei insbesondere der Fall, wenn sie bei einem provisorischen Fahrbahnzustand

  • über lockeres Material und
  • noch dazu im Bereich einer Einmündung eine Kurve fahren müssten.

Darüber hinaus stellte das OLG klar, dass eine Fahrradfahrerin auf asphaltierten Straßen in einem Wohngebiet nicht damit rechnen müsse, dass der Asphaltbelag wegen einer Baustelle an einer Stelle nicht mehr vorhanden sei.

Sie könne ohne einen Warnhinweis auch nicht rechtzeitig einschätzen, wie gefährlich diese Situation sei. Insbesondere, wenn sie in einer Kurvenfahrt plötzlich lockeres Material an Stelle des Asphaltbelags erkenne.

Das OLG Karlsruhe sprach der 55-Jährigen Klägerin Schmerzensgeld in Höhe von 8.500 Euro und Schadensersatz zu. dan