Klimafreundlicher Neubau KfW-Neubauförderung gestartet: Das sind die Konditionen

Das neue KfW-Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" geht an den Start. Insgesamt stehen 750 Millionen Euro für zinsverbilligte Kredite zur Verfügung. Die Konditionen sind abhängig von der Laufzeit.

Seit dem 1. März können Bauherren wieder Anträge auf Neubauförderung stellen. - © Georg - stock.adobe.com

Die neue Förderung zum klimafreundlichen Neubau ist zum 1. März an den Start gegangen. Jeder der die vorgegebenen Klimastandards erfülle, könne die Förderung beantragen, teilte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) mit. Insgesamt will die Bundesregierung für das Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" dieses Jahr 750 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

Gefördert werden nur Bauten mit hohem ökologischen Standard

Voraussetzung für die Neubauförderung ist – wie schon im Januar berichtet – ein hoher ökologischer Standard. So gibt es die zinsverbilligten Kredite der KfW-Förderbank nur bei Bauten mit dem Effizienzhausstandard EH40. Noch höher fällt die Förderung aus, wenn zusätzlich die Vorgaben für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) eingehalten werden. Gefördert wird dabei der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude.

Förderung über zinsverbilligte Kredite

Wie das Ministerium weiter mitteilte, können Anträge von Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen dafür über ihre Finanzierungspartner bei der KfW-Förderbank gestellt werden. Anders als bisher gebe es für sie aber keine Tilgungszuschüsse. Vielmehr würden Zinsverbilligungen geleistet. "Dies ist aufgrund der Zinsanhebungen der Europäischen Zentralbank in den letzten Monaten zielführender", heißt es weiter.

Konditionen für KfW-Neubauförderung abhängig von Laufzeit

Dabei werden bei klimafreundlichen Wohnbauten mit einem EH-40-Standard bis zu 100.000 Euro der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit mit einem zinsverbilligten Kredit gefördert. Bei Gebäuden, die das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen, werden bis zu 150.000 Euro gefördert. Und weiter heißt es im Bauministerium zum Förderstart:

Wer einen Kredit mit einer kurzen Laufzeit von zehn Jahren mit ebenso langer Zinsbindung wählt, kann aktuell einen effektiven Jahreszins von 0,01 Prozent erhalten. Bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren und einer Zinsbindung von zehn Jahren beträgt der aktuelle Jahreszins 0,9 Prozent, wobei die tagesaktuellen Zinskonditionen unter www.kfw.de/konditionen eingesehen werden können.

Anspruch auf Förderung besteht nicht

Weiter heißt es zu den Fördervoraussetzung: "Einen Rechtsanspruch des Antragstellers auf die Förderung besteht nicht." Die Gewährung der Förderung erfolge aufgrund pflichtgemäßen Ermessens. Auch stehe die Förderung unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel. Daneben setze die Förderung voraus, dass ein Experte aus der Liste www.energie-effizienz-experten.de die Einhaltung der technischen Anforderungen prüfe.

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und andere Bau- und Wohnungsverbände halten das Programm schon seit Wochen für nicht ausreichend. Wohnungssuchende, Bauherren und Investoren würden in der derzeitigen extremen Kostenbelastung aus immensen Bauzinsen und hohen Materialpreisen allein gelassen, während die Auftragseingänge im Wohnungsbau immer weniger würden, kritisierte der Verband.