538-Euro-Job Wie viele Stunden dürfen Minijobber 2024 arbeiten?

Der gesetzliche Mindestlohn wurde 2024 auf 12,41 Euro erhöht. Damit steigt auch die Minijob-Grenze – auf 538 Euro. Wirkt sich die Erhöhung auf die Arbeitszeit von Minijobbern aus? Mit dieser einfachen Formel lässt sich berechnen, wie viele Stunden Minijobber maximal arbeiten dürfen.

Mittlerweile hat der Gesetzgeber eine dynamische Minijob-Grenze eingeführt. Durch eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro stieg die Minijob-Grenze 2024 automatisch von 520 Euro auf 538 Euro. - © hedgehog94 - stock.adobe.com

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Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wurde zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde erhöht. Ebenfalls ist die Minijob-Grenze 2024 gestiegen – auf 538 statt ehemals 520 Euro.

Mindestlohn 2024 und 2025

Nachdem der gesetzliche Mindestlohn zuletzt zum 1. Oktober 2022 und 1. Januar 2024 gestiegen ist, wird er zum Jahresbeginn 2025 dann auf 12,82 Euro erhöht. Eine entsprechende Verordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) passierte am 15. November 2023 das Kabinett, wie das Ministerium mitteilte.

Der Beschluss geht auf eine Empfehlung der Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vom Juni 2023 zurück. Die Empfehlung wurde nicht im Einvernehmen getroffen. Die Arbeitnehmervertreter halten die Anhebung für zu niedrig, wurden aber überstimmt. Der Anstieg entspricht einem Plus von 6,8 Prozent.

Dynamische Minijob-Grenze

In der Vergangenheit hatten Mindestlohnerhöhungen Auswirkungen auf die Arbeitszeit von Minijobbern. Da diese im Monat prinzipiell nie mehr als 450 Euro verdienen durften, musste eventuell ihre Arbeitszeit verringert werden. Andernfalls konnte durch die Anhebung des Stundenlohns der sozialversicherungsfreie Minijob in Gefahr geraten und es konnten höhere Steuern und Sozialabgaben anfallen.

Mittlerweile aber hat der Gesetzgeber eine dynamische Minijob-Grenze eingeführt. Durch eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro stieg die Minijob-Grenze 2024 automatisch von 520 Euro auf 538 Euro.

Wie viele Stunden dürfen Minijobber im Monat maximal arbeiten? Diese Zahlen und einfachen Formeln helfen bei der Berechnung der Arbeits- sowie Urlaubszeiten:

1. Wie viele Stunden dürfen Minijobber bei einer Verdienstgrenze von 538 Euro und einem Mindestlohn von 12,41 Euro maximal arbeiten?

Der Mindestlohn in Deutschland wurde zum 1. Januar 2024 von zwölf Euro auf 12,41 Euro erhöht. Damit stieg auch die Minijob-Grenze 2024 von 520 Euro auf 538 Euro.

Für die Berechnung der Stundenzahl, die Minijobber maximal im Monat arbeiten dürfen, gibt es eine einfache Formel. Dafür dividiert man die Minijob-Grenze durch den gesetzlichen Mindestlohn und erhält als Ergebnis die maximale Anzahl an Arbeitsstunden im Monat:

Formel zur Berechnung der maximalen monatlichen Arbeitszeit im Minijob

Minijob-Entgeltgrenze / gesetzlicher Mindestlohn = maximale Anzahl der Arbeitsstunden im Monat

Bei einem gesetzlichen Mindestlohn von vorher zwölf Euro pro Stunde und einer Minijob-Grenze von 520 Euro kam man auf eine maximale Arbeitszeit von rund 43 Stunden pro Monat. Auch mit den Anpassungen bliebe es bei einer Arbeitszeit von rund 43 Arbeitsstunden im Monat. Genauer:

So viele Stunden müssen 538-Euro-Minijobber bei einem Mindestlohn von 12,41 Euro arbeiten:

538 Euro im Monat / 12,41 Euro pro Stunde = 43,352 Stunden

2. Was ist bei künftigen Mindestlohn-Erhöhungen bezüglich der Arbeitszeit zu beachten?

Der Gesetzgeber hat eine dynamische Minijob-Grenze eingeführt. Das bedeutet: Kommt es zu einer Erhöhung des Mindestlohns, steigt automatisch auch die "Entgeltgeringfügigkeitsgrenze". Der Grund: Die Minijob-Grenze orientiert sich seit 1. Oktober 2022 an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Damit muss bei einer Anhebung des Mindestlohns auch die Arbeitszeit von Minijobbern nicht verringert werden, was Vorteile für Arbeitgeber hat. Minijobber wiederum können monatlich mehr verdienen.

Doch wie wird die Minijob-Grenze bei einer Mindestlohnerhöhung angepasst? Auch dafür gibt es eine Formel, die im entsprechendem Gesetz festgelegt ist: Dabei wird der Mindestlohn mit 130 multipliziert und anschließend durch drei geteilt. Das Ergebnis wird auf volle Euro aufgerundet.

Formel zur Berechnung der Geringfügigkeitsgrenze, wenn der Mindestlohn steigt

Mindestlohn x 130 / 3 = Geringfügigkeitsgrenze (gerundet auf volle Euro)

Hier am Beispiel der möglichen Bedingungen ab 2024:

12,41 Euro Mindestlohn x 130 / 3 = 537,77 Euro, gerundet 538 Euro

Die Geringfügigkeitsgrenze wird jeweils vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Bundesanzeiger bekannt gegeben, heißt es im Gesetzestext.

3. Darf die Minijob-Grenze überschritten werden?

Seit Oktober 2022 darf die Minijob-Grenze innerhalb eines Zeitjahres nur noch in bis zu zwei Kalendermonaten überschritten werden, erklärt Anke Marx, Juristin bei der Arbeitskammer des Saarlandes.

Auch die Höhe wurde konkret festgelegt:  Minijobber dürfen in einem Kalendermonat maximal das Doppelte der Minijob-Grenze verdienen. 2024 sind das 1.076 Euro. Auf das ganze Jahr gesehen ist es erlaubt, maximal das 14-fache der Minijob-Grenze zu verdienen. Somit können Minijobberinnen und Minjobber momentan maximal 7.532 im Jahr verdienen (in begründeten Ausnahmefällen).

Die Änderungen zum Überschreiten sind ebenfalls im Gesetz festgelegt.

4. Was passiert, wenn man sie trotzdem regelmäßig überschreitet?

Ein regelmäßiges Überschreiten der 538-Euro-Marke kann unangenehme finanzielle Folgen haben. Wenn Arbeitgeber die Arbeitszeit nicht anpassen, kann der Minijob in Gefahr geraten. Dann können Steuern und Sozialabgaben anfallen.

5. Welche Hinzuverdienstgrenzen gelten für Rentner, die einen Minijob ausüben?

Wie viel dürfen Rentnerinnen und Rentner im Minijob hinzuverdienen? Altersrenten können Ruheständler seit dem 1. Januar 2023 in voller Höhe beziehen – unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes. Die bisher geltende Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde aufgehoben.

Für Erwerbsminderungsrenten gilt seit dem 1. Januar 2023 zudem ebenfalls eine dynamische Grenze. Sie liegt bei 35.647,50 Euro (teilweise Erwerbsminderung) bzw. bei 17.823,75 Euro (volle Erwerbsminderung).

Aber Achtung – die Deutsche Rentenversicherung teilt auf ihrer Website mit: "Für Erwerbsminderungsrenten gilt weiterhin, dass eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden darf, welches Grundlage für die Erwerbsminderungsrente ist. Anderenfalls kann der Anspruch auf die Rente trotz Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen entfallen."

Die Basis für die Höhe der Hinzuverdienstgrenze sind die Sozialversicherungsrechengrößen, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jährlich neu festlegt.

Umfassende Informationen zu Rente und Hinzuverdienst gibt es auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.

6. Welche Grenze gilt beim Midijob?

Die Midijob-Obergrenze liegt seit 1. Januar 2023 bei 2.000 Euro (vorher 1.600 Euro).

Beim Midijob gilt: In die Sozialversicherung zahlen anteilig Midijobber als auch Arbeitgeber ein. Für den Beitragsanteil der Midijobber gibt es eine spezielle Berechnungsformel.

Laut der Minijob-Zentrale zahlen Arbeitgeber im unteren Bereich des Übergangsbereichs einen höheren Beitrag, als im oberen Bereich. Der Beitrag beginne für den Midijob ab 538,01 Euro bei 28 Prozent. Dies entspreche den für einen Minijob zu leistenden Pauschalbeiträgen in Höhe von 28 Prozent. Der Beitrag werde bis zur oberen Midijob-Grenze von 2.000 Euro gleitend auf den üblichen Sozialversicherungsbetrag von knapp 20 Prozent abgeschmolzen. 

Bei der Bestimmung der Sozialversicherungsbeiträge im Midijob hilft der Midijob-Rechner der Knappschaft Bahn See.

7. Wie viele Tage Urlaub stehen Minijobbern zu?

Selbstverständlich haben auch Minijobberinnen und Minijobber Anspruch auf einen bezahlten Erholungsurlaub. Wie bei anderen Teilzeitbeschäftigungen muss der genaue Anspruch im Einzelfall berechnet werden. Ausschlaggebend ist, an wie vielen Tagen der Arbeitswoche geringfügig Beschäftigte tätig sind.

Zur Berechnung des Urlaubsanspruchs gibt es ebenfalls eine Formel. Dazu multipliziert man die Zahl der eigenen Arbeitstage pro Woche mit der Zahl 24. Das entspricht dem gesetzlichen Urlaubsanspruch von 24 Werktagen bei einer Sechs-Tage-Woche. Das Produkt teilt man wiederum durch sechs, also durch die Anzahl der Arbeitstage in einer Arbeitswoche von Montag bis Samstag.

Formel zur Berechnung des Urlaubsanspruchs im Minijob

Individuelle Arbeitstage pro Woche x 24/6 = Urlaubsanspruch im Minijob

Wer nicht selbst rechnen möchte, kann dafür Online-Tools nutzen, etwa den Urlaubsrechner der Minijob-Zentrale.

8. Wie hoch ist das Urlaubsentgelt?

Das Urlaubsentgelt entspricht nach Angaben der Minijob-Zentrale für jeden Urlaubstag der Höhe des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes, den der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin in den letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs erhalten hat.

Heißt: Zur Berechnung des Urlaubsentgelts dividiert man den Verdienst der letzten 13 Wochen durch die Anzahl der in dieser Zeit geleisteten Arbeitstage. Diesen Wert multipliziert man wiederum mit der Anzahl der Urlaubstage.

Formel zur Berechnung des Urlaubsentgelts im Minijob

Verdienst der letzten 13 Wochen / Anzahl der geleisteten Arbeitstage der letzten 13 Wochen x Anzahl der Urlaubstage = Höhe des Urlaubsentgeltes

Was gilt im Minijob bezüglich der Sozialversicherung oder der Steuer? Weitere wichtige Antworten und Fragen für Arbeitgeber gibt es hier:

>>> Lesetipp: Minijob seit Oktober 2022: Das gilt bei Sozialversicherung, Recht und Steuer

So hat sich der Mindestlohn über die Jahre entwickelt

JahrMindestlohn (in €/Std.)
20158,50
20168,50
20178,84
20188,84
20199,19
20209,35
2021 (1. Halbjahr)9,50
2021 (2. Halbjahr)9,60
2022 (1. Halbjahr)9,82
2022 (2. Halbjahr)10,45
Seit 1. Oktober 202212,00
202412,41
2025*12,82
*Laut Bundeskabinettsbeschluss
Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund/DHZ

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